Arbeitsdienst in der Tennisabteilung

 

Stand April 2004

 

Um den Abteilungsbeitrag in erträglichen Grenzen zu halten, leistet jedes aktive Mitglied ab 16 Jahren im Kalenderjahr 10 Stunden Arbeitsdienst; bei Eintritt in die Abteilung in der zweiten Jahreshälfte sind es 5 Stunden. Der Arbeitsdienst wird erstmals in dem Kalenderjahr geleistet, nach dem man 16 Jahre alt geworden ist. In dem Jahr nach Vollendung des 65. Lebensjahres halbiert sich der Arbeitsdienst; ab dem Jahr nach Vollendung des 70. Lebensjahres schließlich wird man gänzlich befreit. Wer keinen Arbeitsdienst leistet, bringt dafür eine Zahlung in Höhe von zurzeit 100.- € für Erwachsene und 50.- € für Jugendliche auf. 

 

Arbeitsdienst kann als Hüttendienst oder als Mithilfe bei der Instandhaltung der Anlage abgeleistet werden.

 

Hüttendienst:

Eine Woche Hüttendienst wird 10 Arbeitsstunden gleichgesetzt.

Hüttendienst kann nur leisten, wer bereits 18 Jahre alt ist.

Der Hüttendienst geht über eine Woche von Montag bis Sonntag: Mo bis Sa von 18.30 bis 22.00 Uhr; So von 18.00 bis 22.00 Uhr 
An einem Wochentag (in aller Regel Mi) ist der Hüttendienst freiwillig.

Bei Wettkämpfen beginnt der Hüttendienst samstags und sonntags früher; den Zeit­rahmen sprechen die, die Hüttendienst haben, mit den Mannschaftsführern individuell ab.
Zwei bis drei Mitglieder machen den Dienst gemeinsam bzw. können sich abwechseln.

Der Eintragung zum Hüttendienst erfolgt an einem bekannt gegebenen Termin.

 

Instandhaltungsarbeiten:
Der Schwerpunkt liegt auf der Frühjahrsinstandsetzung der Plätze und der Anlage. Aber auch andere Arbeiten sind nach Abstimmung mit dem Technischen Leiter mög­lich.

 

 

Verantwortlich für den Hüttendienst ist der Hüttenwart, für die Instandsetzungsarbeiten ist es der Technische Leiter der Tennisabteilung.

 

Zu Beginn jeden Jahres wird schriftlich abgefragt, wer Arbeitsdienst (Hüttendienst und/oder Instandhaltung) machen will, oder wer die Ersatzzahlung leisten möchte. Die gemeldeten Termine sind bindend, weil unser Tennisbetrieb darauf aufbaut. Wer bei die­ser Aktion versehentlich nichts meldet oder wer nach seinem Eintritt in die Tennisabtei­lung auf den Arbeitsdienst nicht ausdrücklich angesprochen wurde, muss sich selbst beim Technischen Leiter um Arbeiten kümmern. Die Antwort auf die Abfrage muss bitte von allen Mitgliedern bis zum angegebenen Termin an den Technischen Leiter zurückgegeben werden.

 

Christian Duderstädt