Stand
April 2004
Um
den Abteilungsbeitrag in erträglichen Grenzen zu halten, leistet jedes aktive Mitglied
ab 16 Jahren im Kalenderjahr 10 Stunden Arbeitsdienst; bei Eintritt in die
Abteilung in der zweiten Jahreshälfte sind es 5 Stunden. Der
Arbeitsdienst wird erstmals in dem Kalenderjahr geleistet, nach dem man 16 Jahre
alt geworden ist. In dem Jahr nach Vollendung des 65. Lebensjahres halbiert sich
der Arbeitsdienst; ab dem Jahr nach Vollendung des 70. Lebensjahres schließlich
wird man gänzlich befreit. Wer keinen Arbeitsdienst leistet, bringt dafür
eine Zahlung in Höhe von zurzeit 100.- € für Erwachsene und 50.- € für Jugendliche
auf.
Arbeitsdienst
kann als Hüttendienst oder als Mithilfe bei der Instandhaltung der Anlage
abgeleistet werden.
Hüttendienst:
Eine
Woche Hüttendienst wird 10 Arbeitsstunden gleichgesetzt.
Hüttendienst
kann nur leisten, wer bereits 18 Jahre alt ist.
Der
Hüttendienst geht über eine Woche von Montag bis Sonntag: Mo bis Sa von 18.30
bis 22.00 Uhr; So von 18.00 bis 22.00 Uhr
An einem Wochentag (in aller Regel Mi) ist der Hüttendienst freiwillig.
Bei Wettkämpfen beginnt der Hüttendienst
samstags und sonntags früher; den Zeitrahmen sprechen die, die Hüttendienst
haben, mit den Mannschaftsführern individuell ab.
Zwei bis drei Mitglieder machen den Dienst gemeinsam bzw. können sich
abwechseln.
Der Eintragung zum Hüttendienst
erfolgt an einem bekannt gegebenen Termin.
Instandhaltungsarbeiten:
Der Schwerpunkt liegt auf der Frühjahrsinstandsetzung
der Plätze und der Anlage. Aber auch andere Arbeiten sind nach Abstimmung mit
dem Technischen Leiter möglich.
Verantwortlich
für den Hüttendienst ist der Hüttenwart, für die Instandsetzungsarbeiten ist
es der Technische Leiter der Tennisabteilung.
Zu
Beginn jeden Jahres wird schriftlich abgefragt, wer Arbeitsdienst (Hüttendienst
und/oder Instandhaltung) machen will, oder wer die Ersatzzahlung leisten möchte.
Die gemeldeten Termine sind bindend, weil unser Tennisbetrieb darauf aufbaut.
Wer bei dieser Aktion versehentlich nichts meldet oder wer nach seinem
Eintritt in die Tennisabteilung auf den Arbeitsdienst nicht ausdrücklich
angesprochen wurde, muss sich selbst beim Technischen Leiter um Arbeiten kümmern.
Die Antwort auf die Abfrage muss bitte von allen Mitgliedern bis zum angegebenen
Termin an den Technischen Leiter zurückgegeben werden.
Christian
Duderstädt