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Spiel- und Platzordnung
Stand Juli 2005
1.Allgemeines
Die TENNIS-Anlage darf von Spielern grundsätzlich nur mit Tennisschuhen und angemessener Tenniskleidung betreten werden. Auch Kinder müssen auf den Plätzen Turnschuhe tragen; sie sind so zu beaufsichtigen, daß sie weder Schaden erleiden, noch an der Anlage anrichten können. Das Herumturnen auf den Schiedsrichterstühlen ist nicht erlaubt. Jeder, der sich auf der Anlage befindet, darf die Spieler weder stören noch behindern. Bei Punktspielen (Verbands- Meisterschafts-, Forderungsspiele) dürfen die Plätze insbesondere während der Ballwechsel nicht betreten werden. Mitgebrachte Gegenstände, speziell Getränkeflaschen, müssen von jedem Spieler und Zuschauer auch wieder entsorgt werden. Für Ordnung und Sauberkeit auf der Anlage, speziell auf den Plätzen, auf der Terrasse und in der Tennishütte ist zu sorgen.
2.Spielberechtigung
Alle aktiven Mitglieder sind dann spielberechtigt, wenn der jeweilige Jahresbeitrag entrichtet ist. Die Namensschilder sind dann an den Platzbelegungstafeln eingehängt.
3.Spieldauer
Auf Platz 1 und 2 beträgt eine Spieleinheit für Einzel- und Doppelspiele jeweils 45 Minuten, auf Platz 3 sind es 60 Minuten. Die Spieldauer kann nur dann überschritten werden, wenn der Platz anschließend nicht belegt ist. Nach der gespielten Einheit bitte Namensschilder für die neue Einheit umhängen, sonst kann der Platz durch andere Spieler belegt werden. Bei starkem Andrang sollte aus kameradschaftlicher Fairness nur Doppel gespielt werden.
4.Platzpflege
Nach jedem Spiel ist der Platz komplett, also einschließlich Auslauffläche, von den Spielern abzuziehen. Die Schleppnetze sind aufzuhängen, nicht nur abzulegen. Die Linien sind mit dem Linienbesen zu kehren. Bei Trockenheit muß der Platz vor dem Spiel bewässert werden. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheiden die Sportwarte. Abends sollten die Plätze nochmals gut gewässert werden.
5.Platzbelegung
Es gibt eine Platzvorbelegung bis zu 6 Tagen mit Einschränkungen und eine Platzbelegung der freien Plätze direkt vor dem Spiel ohne Einschränkungen. Die Einschränkungen ergeben sich aus folgenden Hinweisen:
Die Platzbelegung erfolgt durch Einhängen des Namensschildes an den Belegungstafeln.
Schilder: weibliche Mitglieder = rot, männliche Mitglieder = blau.
Ein Platz gilt als belegt, wenn ein Namensschild eingehängt ist. Jedes Mitglied hat die Möglichkeit sich mit seinem Namensschild als Partner dazuzuhängen.
Der Spieler kann erst nach Beendigung seiner Spieleinheit eine weitere Platzbelegung einhängen. Das eigenmächtige Ein- und Umhängen sowie Vertauschen fremder Namensschilder ist unzulässig und gilt als Verstoß gegen die Vereinssatzung.
Für Trainings-, Verbands-, Freundschafts- und Forderungsspiele sowie Meisterschaften werden die Plätze fristgerecht von den Sportwarten gesperrt. Die schwarzen "GESPERRT" - Schilder werden nur bei Stillegung der Plätze, wie Arbeiten am Platz oder Unbespielbarkeit der Plätze, eingehängt und dürfen nur von den Platzverantwortlichen benutzt werden.
Mit Ausnahme bei Training, Verbands- Forderungs- und Meisterschaftsspielen haben die berufstätigen Mitglieder von Montag bis Freitag ab 18.00 Uhr Vorrang auf die Platzvorbelegung. Jugendliche und Kinder dürfen an Samstagen, Sonn- und Feiertagen die Plätze nur mit Erwachsenen vorbelegen. Sofern die Plätze frei sind, können sie immer und ohne Einschränkung von allen aktiven Mitgliedern belegt und bespielt werden. An einem Tag, an dem ein Mannschaftsmitglied Mannschaftstraining hat, ist ein Belegen des Platzes mit seinem eigenen Schild nicht möglich.
6.Sonderregelung
Nichtberufstätige Mitglieder (einschließlich Jugendliche), die in der Mannschaftsaufstellung der laufenden Saison bis Rang 10 gemeldet sind, dürfen mit berufstätigen Mitgliedern von Montag bis Freitag auch nach 18 Uhr die Plätze vorbelegen.
7.Gästespielregelung
Mit Gästen zu spielen sollte ein Ausnahmefall bleiben. Belegen Sie bitte die wenig frequentierten Spielzeiten (morgens, mittags, Ferienzeit). Während der Verbandsrunde darf ein Platz nur werktags bis 9:00 Uhr und zwischen 11:00 und 13:00 Uhr mit Gast belegt werden.
Bei der Belegung mit Gastschild ist folgendes zu beachten:
a: Gastschilder können nur in Verbindung mit dem Namensschild eines Mitglieds eingehängt werden. Das Eintragen in die Gästeliste erfolgt vor Spielbeginn.
b: Nur dann, wenn die Plätze nicht belegt sind, kann zu jeder Zeit auf einem freien Platz mit einem Gast gespielt werden.
c: Eine Vorbelegung der Plätze mit Gastschild ist erst ab 18 Uhr des Vortages möglich.
d: Alle nichtberufstätigen Mitglieder dürfen die Plätze werktags nur bis 18.00 Uhr vorbelegen. Nach 18.00 Uhr und an den Wochenenden gilt ausschließlich Absatz b.
e: Die Gastschilder und die Gästeliste befinden sich im Einhängekasten. Bitte unbedingt vor dem Spiel oder unmittelbardanach in die Gästeliste eintragen. Das Spielen mit einem Gast ohne Eintrag in die Gästeliste gilt als Verstoß gegen die Vereinssatzung.
f: Die Gastgebühr in Höhe von 5.- € pro Gast und Tag wird nach Ende der Saison durch unseren Kassenwart abgebucht. Spielt ein Gast bei einem Doppel mit, werden 2.50 € berechnet.
Für die Einhaltung der Spiel- und Platzordnung sind die Sportwarte zuständig. Evtl. Beschwerden sind an die Sportwarte, ggf. an den Abteilungsleiter zu richten. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung und gegen die Sportparagraphen in der Vereinssatzung werden vom Sportausschuss geahndet.
Sascha Schott Christian Duderstädt